Hausalarmanlagen (HAA) gehören zu den Gefahrenmeldeanlagen und dienen der Alarmierung von Personen innerhalb von Gebäuden und zur Warnung vor einer Gefahr. Sie sollen die Evakuierung des jeweiligen Gebäudes unterstützen.
Art und Umfang dieser Anlagen werden aufgrund der individuellen Anforderungen vor Ort festgelegt. Neben der Alarmierung kann auch die Überwachung durch Rauchmelder oder die Ansteuerung weiterer im Gebäude vorhandener Technik (Aufzüge, Produktionsmaschinen etc.) realisiert werden.
Hausalarmanlagen werden jedoch nicht direkt auf eine Rettungsleitstelle (Feuerwehr) aufgeschaltet.
Die Forderung nach der Errichtung einer Hausalarmanlage kann aus den unterschiedlichsten Bereichen wie z.B. dem Arbeitsrecht, Sonderbauverordnungen oder Versuchungsauflagen.
Gern stehen wir Ihnen für die Beratung, Installation, Instandhaltung und Reparatur von Hausalarmanlagen zur Verfügung.