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Brandschutzordnungen | |||
Eine Brandschutzordnung dient zur Unterweisung von Mitarbeitern, Festlegung von spezifischen Aufgaben und Regelung von Abläufen im Brandfall. Sie besteht in der Regel aus drei Teilen (Teil A, B und C). Für die Erarbeitung von Objektbezogenen Brandschutzordnung und deren Fortschreibung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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