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Brandschutzordnungen
 


Brandschutzordnungen nach DIN 14096

Eine Brandschutzordnung dient zur Unterweisung von Mitarbeitern, Festlegung von spezifischen Aufgaben und Regelung von Abläufen im Brandfall. Sie besteht in der Regel aus drei Teilen (Teil A, B und C).

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Für die Erarbeitung von Objektbezogenen Brandschutzordnung und deren Fortschreibung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.