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Hausalarmanlagen

Alarm


Hausalarmanlagen (HAA) dienen der Alar­mie­rung von Personen innerhalb von baulichen Anlagen zur Warnung vor einer Gefahr. Es handelt sich nicht um eine Brand­melde­anlage (BMA) im Sinne der dafür gültigen Normen (DIN VDE 0833-2/DIN 14675 u.a.).

Hausalarmanlagen werden innerhalb der Lan­des­bau­ord­nungen (LBO) der Länder unter­schied­lich bezeichnet (z.B. Alarm­anlagen, Alarmeinrichtung, Alar­mie­rungs­ein­rich­tung). Unter der Bezeichnung Hausalarmanlagen sollen diese Begriffe vereinheitlicht werden.

Hausalarmanlagen werden innerhalb des Bau­rechts entweder allgemein durch Rechts­ver­ord­nung (z.B. Sonderbauverordnung) oder im Einzelfall durch die Bauaufsichtsbehörden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gefordert.

Hausalarmanlagen können über Handtaster oder automatische Melder (z.B. Rauch­mel­der) ausgelöst werden und müssen über eine integrierte Notstromversorgung verfügen.

Für die Installation, Instandhaltung, Reparatur sowie Abnahme von verdrahteten oder funk­ver­netz­ten Hausalarmanlagen stehen wir Ihnen im vollen Leistungsumfang zur Verfügung.

 

Rauch