Laut Arbeitsstättenverordnung muss jeder Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungswegplan aufstellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.
Ein Flucht- und Rettungsplan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen bzw. auszuhängen.